KWS SAAT Aktie 338540 / DE0007074007
| Kurse + Charts + Realtime | News + Analysen | Fundamental | Unternehmen | zugeh. Wertpapiere | Aktion | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurs + Chart | Chart (gross) | News + Adhoc | Bilanz/GuV | Termine | Strukturierte Produkte | Portfolio |
| Times + Sales | Chartvergleich | Analysen | Schätzungen | Profil | Trading-Depot | Watchlist |
| Börsenplätze | Realtime Push | Kursziele | Dividende/GV | |||
| Orderbuch | Analysen | |||||
| Historisch | ||||||
|
12.12.2025 09:45:13
|
EQS-CMS: KWS SAAT SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
|
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: KWS SAAT SE & Co. KGaA
/ Aktienrückkaufprogramm
Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin KWS SE hat für die KWS SAAT SE & Co. KGaA (ISIN DE0007074007) (im Folgenden die „Gesellschaft“) am 25.11.2025 beschlossen, gemäss § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG eigene Aktien der Gesellschaft für das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm zu erwerben. Der Erwerb der Aktien dient ausschliesslich dem Zweck, Verpflichtungen aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Massgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäss Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.
Der Aktienrückkauf soll in einem Zeitraum vom 5. Januar 2026 bis zum 28. Februar 2026 durchgeführt werden, wobei die Zeichnungsfrist für die Mitarbeiter bereits am 16. Januar 2026 endet. Die Höchstzahl der zurückzukaufenden Aktien bemisst sich nach der für die Aktienausgabe an die Mitarbeiter tatsächlich benötigten Anzahl und ist pro Mitarbeiter auf 2.000 Stückaktien beschränkt. Insgesamt sollen nicht mehr als 100.000 eigene Aktien zurückgekauft werden. Der Umfang des Aktienrückkaufprogramms ist darüber hinaus auf einen Gesamtkaufpreis von 7,5 Millionen Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) begrenzt.
Das Rückkaufprogramm soll von einer Bank durchgeführt werden, die im Rahmen des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Die Bank wird sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch verpflichten, die Handelsbedingungen gemäss Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 einzuhalten.
Der Rückkauf soll ausschliesslich kursschonend über die Börse erfolgen. Der maximale Kaufpreis je erworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 5 % überschreiten und um nicht mehr als 5 % unterschreiten. Darüber hinaus wird entsprechend den Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an der Börse, an der der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an der der Kauf stattfindet, liegt, was auch dann gilt, wenn die Aktien auf unterschiedlichen Handelsplätzen gehandelt werden; massgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben; der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3, S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäss Art. 2 Abs. 3, S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf der Website (www.kws.com/de/de/) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
12.12.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | KWS SAAT SE & Co. KGaA |
| Grimsehlstrasse 31 | |
| 37555 Einbeck | |
| Deutschland | |
| Internet: | www.kws.de |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
|
|
2244788 12.12.2025 CET/CEST
Nachrichten zu KWS SAAT SE & Co. KGaA
|
16.12.25 |
Anleger in Frankfurt halten sich zurück: SDAX zeigt sich mittags leichter (finanzen.ch) | |
|
15.12.25 |
Börse Frankfurt in Grün: SDAX zum Start im Aufwind (finanzen.ch) | |
|
12.12.25 |
Schwache Performance in Frankfurt: SDAX sackt zum Handelsende ab (finanzen.ch) | |
|
12.12.25 |
Handel in Frankfurt: SDAX notiert am Nachmittag im Plus (finanzen.ch) | |
|
12.12.25 |
Freundlicher Handel: SDAX steigt mittags (finanzen.ch) | |
|
12.12.25 |
EQS-CMS: KWS SAAT SE & Co. KGaA: Release of a capital market information (EQS Group) | |
|
12.12.25 |
EQS-CMS: KWS SAAT SE & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation (EQS Group) | |
|
04.12.25 |
SDAX-Handel aktuell: SDAX letztendlich mit Kursplus (finanzen.ch) |
Analysen zu KWS SAAT SE & Co. KGaA
| 26.11.25 | KWS SAAT Halten | DZ BANK | |
| 19.11.25 | KWS SAAT Buy | Warburg Research | |
| 18.11.25 | KWS SAAT Add | Baader Bank | |
| 13.11.25 | KWS SAAT Halten | DZ BANK | |
| 12.11.25 | KWS SAAT Add | Baader Bank |
Ferrari versus Privatbank: Luxus ist nicht Vertrauen – Marco Parroni zu Gast im BX Morningcall
Im heutigen BX Morningcall spricht David Kunz gemeinsam mit François Bloch mit Gast Marco Parroni (heute Uniq Prime, ehemals Julius Bär) über Markenführung im Private Banking: Warum „Luxus“-Denken oft in die falsche Richtung führt, wie Sponsoring und Partnerships (u.a. rund um Formel E) als echter Wertetransfer funktionieren – und weshalb ein Ökosystem-Ansatz häufig mehr bringt als klassische KPI-Logik.
Themen im Gespräch:
💡Private Banking vs. Luxusmarke: wo der Vergleich hinkt
💡Sponsoring als Strategie: Sichtbarkeit, Glaubwürdigkeit, interne Akzeptanz
💡Wie man Brand-Impact realistisch misst
💡Vertrauen als Kernwert – und was KI daran (nicht) ersetzt
💡Was Marco Parroni heute mit Uniq Prime aufbaut
👉🏽 https://bxplus.ch/bx-musterportfolio/
Inside Trading & Investment
Mini-Futures auf SMI
Inside Fonds
Meistgelesene Nachrichten
Top-Rankings
Börse aktuell - Live Ticker
SMI im Minus -- DAX stabil -- Asiens Börsen schlussendlich in GrünDer heimische Aktienmarkt befindet sich leicht im roten Bereich. Der DAX bewegt sich am Mittwoch hingegen kaum. In Fernost dominierten die Bullen das Börsengeschehen.


