Experten-Kolumne |
26.07.2012 17:12:10
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Systematischer Missbrauch bei der Vermögensverwaltung von Pensionskassen?
Kolumne

Im Zusammenhang mit der Gerichtsverhandlung zu den Missbräuchen bei der BVK Zürich sind in den Medien viele Berichte über die Vermögensverwaltung bei Pensionskassen erschienen.
Bei der Berichterstattung wurde auf weitere ähnliche Fälle in der jüngeren Vergangenheit hingewiesen, die zeigen, dass in diesem Bereich noch vieles im Argen liegt. Wir glauben jedoch nicht, dass dabei systematisch gegen geltendes Recht verstossen wird.
Bei Pensionskassen treffen nebenamtliche Stiftungsräte auf erfahrene professionelle Vermögensverwalter. Diese asymmetrische Beziehung schafft eine Abhängigkeit, die in einigen Fällen ausgenützt wurde und wird.
Von Vermögensverwaltern erwartet man, dass sie die Anlagen gemäss der vom Stiftungsrat vorgegebenen Strategie tätigen. Es ist darauf zu achten, dass dies kostengünstig geschieht, handelt es sich doch dabei um anvertraute Gelder von Versicherten.
Aber immer wenn es um grosse Summe geht, stehen viele potentielle Mitspieler an der Seitenlinie und warten auf ihren Einsatz.
Der Verdacht, dass dabei zu unlauteren Methoden gegriffen wird, um ins Spiel zu kommen, ist naheliegend. Unlautere Methoden sind Retrozessionen oder Provisionen, die Vermögensverwalter erhalten, wenn sie bestimmte Anlagevehikel von Finanzdienstleistern kaufen. Damit verliert ein Vermögensverwalter jedoch seine Unabhängigkeit und führt den Auftrag des Stiftungsrates nicht mehr korrekt aus. Wir staunen immer wieder, wie leichtfertig Vermögensverwalter eine vertrauensbasierte langfristige Geschäftsbeziehung für eine kurzfristige Maximierung ihres Einkommens opfern.
Mit der Strukturreform soll Licht ins Dunkel gebracht werden und die Provisionen und andere verdeckte Entschädigungen offengelegt werden. Die Finanzdienstleister winden sich und suchen nach Lücken, volle Transparenz zu verhindern. Aber was ist gegen Transparenz einzuwenden?
Nur wer eine ungerechtfertigte Leistung erhält und ein schlechtes Gewissen hat, muss Transparenz fürchten.
Bei unserer Tätigkeit treffen wir oft auf Stiftungen, die hohe Vermögensverwaltungskosten aufweisen und weder auf der Kosten- noch auf der Anlageseite Transparenz haben. Die wichtigste Aufgabe des Stiftungsrates im Anlageprozess ist die Festlegung der richtigen Anlagestrategie, die wiederum auf der Struktur der Pensionskasse beruht. Die Strategie entscheidet schliesslich über die Erwirtschaftung einer genügenden Rendite, um die versprochenen Leistungen langfristig erbringen zu können.
Auf der anderen Seite können heute auch kleine und mittelgrosse Pensionskassen die gewählte Strategie kostengünstig und effizient umsetzen, ohne auf relativ teure strukturierte Produkte zurückgreifen zu müssen.
Und um nochmals auf die eingangs gestellte Fragen zurückzukommen, glauben wir nicht, dass der Fall der BVK Zürich der Normalfall ist. Jedoch stellen wir fest, dass das fehlende Knowhow der Stiftungsräte den Vermögensverwaltern grosse Freiräume lässt, die leider nicht immer zu Gunsten der Versicherten genutzt werden.
Herbert Brändli, Gründer und Verwaltungsratspräsident der B+B Holding AG und Franz Zwyssig, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG.
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schliesst jegliche Regressansprüche aus.
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