| Öffentlichkeitsgesetz |
30.10.2025 14:29:00
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Nestlé-Aktie stabil: Dokument zu Filter-Affäre fällt unter Transparenzgesetz -- Klage wegen Verstoss gegen Lieferkettengesetz
Ein von Nestlé Waters in Henniez VD als vertraulich gekennzeichnetes Dokument zur illegalen Verwendung von Aktivkohlefiltern fällt mit der Übergabe an den Bund unter das Öffentlichkeitsgesetz.
Nach einer behördlichen Kontrolle im Mai 2020 bei Nestlé Waters fanden Gespräche zwischen dem Unternehmen, dem Amt für Konsumentenfragen des Kantons Waadt und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) statt.
Das BLV bat die Firma nach einem Treffen im November 2021, ihm eine PDF-Datei der gezeigten Präsentation zu übermitteln. Die Firma kam der Bitte nach und betonte, das Dokument sei "mit der erforderlichen Vertraulichkeit" zu behandeln. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgericht hervor.
Drei Bedingungen
Im Februar 2024 beantragte ein Journalist des Westschweizer Fernsehens RTS Zugang zur Korrespondenz zwischen dem Unternehmen und den Behörden. Nach Rücksprache erklärte sich das BLV bereit, Einsicht in die angeforderten Dokumenten zu gewähren. Personenbezogene Daten sollten jedoch geschwärzt werden. Nestlé Waters lehnte dies ab und gelangte ans Bundesverwaltungsgericht.
Das Gericht verweist in seinem Entscheid auf drei Voraussetzungen, damit der Zugang zu einem amtlichen Dokument verweigert werden kann: Die Information muss von einer Privatperson stammen, sie muss von dieser freiwillig zur Verfügung gestellt worden sein und die Verwaltung muss eine Vertraulichkeitsgarantie gegeben haben.
Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts kann die Verwaltung keine Geheimhaltungsgarantien nach eigenem Ermessen gewähren, da dies den Grundsatz der Transparenz aushöhlen würde. Laut der Botschaft zum Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) "muss die Geheimhaltung ausdrücklich beantragt und gewährt werden".
Nestlé Waters verfüge über eine Rechtsabteilung und könne sich nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben und des Vertrauensschutzes berufen, schreibt das Gericht. Es sei unbestritten, dass die Beschwerdeführerin um eine vertrauliche Behandlung des Dokuments gebeten habe. Das BLV habe sich jedoch nicht dazu verpflichtet.
Die Richter erinnern daran, dass seit Inkrafttreten des BGÖ im Jahr 2006 die der Bundesverwaltung übermittelten Dokumente zu amtlichen Dokumenten werden, zu denen laut Gesetz Zugang besteht. Bevor Privatpersonen ein Dokument frei zur Verfügung stellen, sollten sie daher zuvor eine schriftliche Vertraulichkeitsgarantie einholen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann Beim Bundesgericht angefochten werden.
(Urteil A-3053/2025 vom 7.10.2025)
Anzeige gegen Kaffeeunternehmen Nestlé wegen Lieferkettengesetz
Mehrere Menschenrechts- und Umweltorganisationen haben in Deutschland Anzeigen gegen die Kaffeeanbieter Nestlé, Dallmayr und den Starbucks-Betreiber Amrest wegen Verstosses gegen das Lieferkettengesetz eingereicht. Sie berichten von "schwerwiegenden" Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten dieser Unternehmen auf Kaffeefarmen in Uganda, Brasilien und China, darunter Kinder- und Zwangsarbeit. Nestlé wies die Vorwürfe zurück.
Die Anzeigen gingen an das Amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. "Wir sind überzeugt, dass die Probleme ernst, systematisch und weit verbreitet sind", erklärte die Chefin der Organisation Coffee Watch, Etelle Higonnet, am Donnerstag. "Die deutschen Behörden sollten sicherstellen, dass alle Deutschen ihren morgendlichen Kaffee trinken können, ohne moderne Sklaverei, Kinderarbeit oder andere Missstände zu unterstützen."
Laut Coffee Watch liefert die Neumann Kaffee Gruppe (NKG) ugandischen Kaffee an Dallmayr und an Lavazza, das wiederum Edeka und Netto, Rewe, Penny und Lekkerland, Metro und Lidl beliefere. Auf der Kaweri Coffee Plantation der NKG in Uganda berichteten demnach 28 Arbeiterinnen und Arbeiter von Kinderarbeit, sexueller Belästigung, fehlender Schutzkleidung, gefährlichen Arbeitsbedingungen und Löhnen von weniger als zwei Euro pro Tag.
In Brasilien belegen laut Coffee Watch mehrere Berichte, darunter eine Klage vor US-Gerichten, Menschenhandel und sklavenähnliche Arbeitsbedingungen auf Farmen, die die Genossenschaft Cooxupé beliefern. Diese sei wiederum ein wichtiger Lieferant von Starbucks, Nestlé und anderen bekannten Kaffeemarken.
Coffee Watch und die Organisation China Labor Watch berichteten auch von Kinderarbeit, Diskriminierung und Lohnabzügen auf Farmen in China, die teils nach einem Beschaffungsprogramm von Starbucks zertifiziert seien. Auch in Mexiko dokumentiere ein Bericht von Coffee Watch "weit verbreitete Arbeitsrechtsverletzungen und die systematische Ausbeutung" von Kaffeebauern.
Vorwürfe zurückgewiesen
Nestlé wies die Vorwürfe zurück. Man sei entweder nicht direkt mit den betroffenen Firmen verbunden gewesen oder habe die Zusammenarbeit mit einzelnen Lieferanten beendet, wenn diese die Unternehmensstandards nicht erfüllt hätten, teilte eine Nestlé-Sprecherin der Nachrichtenagentur AWP am Donnerstag mit.
Das Unternehmen erklärte weiter, dass es die Anschuldigungen "sehr ernst nehme", da diese nicht mit den hohen eigenen Standards vereinbar seien. Jede von der NGO erwähnte Situation sei zum Zeitpunkt der jeweiligen Veröffentlichung sorgfältig untersucht worden.
Nestlé verfüge über Verfahren zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bei der Beschaffung seiner Rohstoffe, um alle gesetzlichen Anforderungen, internationalen Normen und die eigenen Grundsätze für verantwortungsvolle Beschaffung einzuhalten, erklärte die Sprecherin weiter. Bei Hinweisen auf Probleme in der Lieferkette würden die Fälle geprüft und gemeinsam mit direkten Zulieferern Massnahmen ergriffen - bis hin zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen.
Auch Starbucks wies die Vorwürfe zurück.
Deutsche Regierung will Gesetz abschaffen
Die deutsche Regierung hat sich verständigt, das Lieferkettengesetz abzuschaffen. Es soll laut Koalitionsvertrag durch das im vergangenen Jahr verabschiedete EU-Gesetz ersetzt werden. In der Übergangszeit soll das deutsche Gesetz deutlich abgeschwächt werden. Auch das EU-Gesetz soll noch weiter gelockert werden.
"Wer das Lieferkettengesetz schwächt, nimmt Arbeiterinnen und Arbeitern in den Herkunftsländern vielleicht ihrer einzigen Chance auf Gerechtigkeit - oft betrifft das Minderjährige, die keine Stimme, keine Rechte und keine Lobby hinter sich haben", kritisierte Higonnet. "Misshandelten Kindern und versklavten Menschen Gerechtigkeit zu verweigern, ist einfach unmoralisch."
Die Nestlé-Aktie notiert am Donnerstag an der SIX zeitweise 0,66 Prozent im Minus bei 77,96 Franken.
St. Gallen / Berlin (awp/sda)
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